Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bildet die Grundlage für die Sicherheit von Maschinen oder ähnlichen Produkten. Es gliedern sich mehrere Verordnungen zu diesem Gesetz, die verschiedene Produkte behandeln – so z.B. die 9. ProdSV (Maschinenverordnung), die 11. ProdSV (Explosionsschutzverordnung) und die 14. ProdSV (Druckgeräteverordnung).
Explosionsgeschützte Geräte
Die 11. ProdSichV regelt auf Herstellerseite, dass in explosionsgefährdeten Bereichen nur Geräte eingesetzt werden dürfen, die in einer speziellen Weise hergestellt worden sind. Sie basiert auf der europäischen ATEX-Richtlinie.
CE-Kennzeichnung
Von Maschinen gehen Gefahren für die Beschäftigten aus. Trotz aller Schutzvorkehrungen geschehen jährlich zahlreiche, z.T. auch schwere Unfälle. Die EG Vorschriften (Maschinenrichtlinie) sehen eine umfangreiche Gefahrenanalyse vor. Neben dem praktischen Sachverstand wird vor allem die Kenntnis der zahlreichen Normen und Einzelvorschriften gefordert.