International wird das Globally Harmonized System (GHS) in Bezug auf Gefahrstoffe angewendet. Dieses ist durch eine europäische Verordnung Nr. 1272/2008 direkt umgesetzt worden. Das nationale Gesetz, welches sich mit Chemikalien beschäftigt, ist das Chemikalien Gesetz (ChemG). Für Gefahrstoffe wird die Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) angewendet.
Gefahrstoffe
Gefahrstoffe sind nach Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) Stoffe, die Gefährlichkeitsmerkmale aufweisen. Allgemein gilt, dass wenn ein Stoff nach CLP gekennzeichnet ist ein Gefahrstoff ist. Gefahrstoffe sind beispielsweise explosionsgefährliche, toxische, entzündbare, ätzende, CMR oder umweltgefährliche Stoffe.
Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung muss von Betreibern angefertigt werden, die mit Gefahrstoffen umgehen. In dieser Gefährdungsbeurteilung soll tätigkeitsbezogen vom Arbeitgeber festgestellt werden, ob die Schutzmaßnahmen für die potentiellen Gefahren ausreichen. Diese Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. Es gilt:
- Prüfung der Stoffe nach Möglichkeit einer Substitution einschließlich der Begründung, warum die Substitution nicht möglich ist.
- Gestaltung von Verfahren nach dem Stand der Technik, sowohl technischer als auch organisatorischer Art
Sollten die Maßnahmen nicht ausreichen, um eine Gefährdung auszuschließen, ist die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich.
Gefahrstoffverzeichnis
Jeder Betrieb hat ein Gefahrstoffverzeichnis zu führen, in dem spezifische Daten über die Gefahrstoffe aufgeführt sind. Meist wird diese Liste kombiniert erstellt mit elektronischen Datenverarbeitungssystemen.
Sicherheitsdatenblätter
In §5 GefStoffV fordert der Gesetzgeber, dass Sicherheitsdatenblätter zu hergestellten/eingeführten Gefahrstoffen verfügbar sind. In diesem Datenblatt werden beispielsweise spezifische Angaben zu Bezeichnung, Sicherheitskennzeichnungen, physikalischen Eigenschaften, aber auch zu Entsorgung oder Feuerbekämpfungsmaßnahmen gemacht.
Toxikologische Betrachtungen
In Ausbreitungsbetrachtungen (insbesondere bei der Entwicklung von Brandgasen) ist es nötig zu betrachten, ob die entstehenden Stoffe auf die gleiche Weise oder unterschiedlich wirken. Beispielsweise bei einem Brand eines Gefahrstofflagers mit Chloriertem Inventar und schwefelhaltigen Stoffen können sowohl SO2 als auch HCl entstehen, die auf ähnliche Weise wirken. Dieses Stoffinventar muss dann in der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt werden.
Erstellung Betriebsanweisungen
Gefahrstoff-Betriebsanweisungen müssen in allen Betrieben stoffbezogen und tätigkeitsbezogen nach §14 GefStoffV erstellt werden. Dabei werden in geeigneter Sprache über die verwendeten oder entstehenden Stoffe und deren Gefährdung zu informieren und Maßnahmen zum Schutz aufzuführen. Ferner werden Informationen über Notfallmaßnahmen aufgeführt. Diese Informationen beziehen sich weiterhin auf einen Ort im Betrieb, weshalb diese Betriebsanweisungen immer individuell verschieden sind.