Der (bauliche) Brandschutz ist im Baurecht verankert und spielt in verfahrenstechnischen und baulichen Anlagen eine besonders wichtige Rolle. Oft ist dazu ein Brandschutzkonzept nötig. Gerade auch die richtige Implementierung von Brandmelde- und Löschanlagen ist ein wichtiger Baustein im Gesamtbrandschutzkonzept.
Baulicher Brandschutz
Der erforderliche Brandschutz für Industriebauten wird in der landesspezifischen Industriebaurichtlinie (IndBauRL) geregelt. Dabei wird baulich geregelt, wie groß Abschnitte sein dürfen und aus welchen Materialien diese Abschnitte gefertigt sein dürfen.
Technischer Brandschutz
Zum anlagentechnischen Brandschutz gehören beispielsweise die Löschanlagen, Brandmeldeanlagen und Rauchableitungen. Diese Anforderungen sind ebenfalls in der IndBauRL oder in spezifischen Regelungen geregelt, wie z.B. für Lagerabschnitte die TRGS 510.
Organisatorischer Brandschutz
Der organisatorische Brandschutz kann in einer Brandschutzordnung geregelt werden. Dabei werden unter Anderem Rauchverbote geregelt, Heißarbeits-Erlaubnisscheine aufgeführt und sonstige betriebliche Regelungen getroffen.
Löschwasserrückhaltung
Ein Teilbereich des Brandschutzes in Anlagen ist die Löschwasserrückhaltung und ist geregelt in der Löschwasserrückhalterichtlinie (LöRüRL). Dazu gehört die bauliche Anordnung von Auffangflächen, sodass ein eventuell verunreinigtes Löschwasser zurückgehalten werden kann. Die Bemessung hängt zusammen mit der Art der Sicherheitskategorie, die für den betrachteten Bereich festgelegt wird und die Größe des Bereichs.
Verflechtungen mit anderen Rechtsbereichen
Der Brandschutz spielt eine besondere Rolle beim Lagern von Gefahrstoffen, insbesondere wenn große Mengen entzündlicher Flüssigkeiten gelagert werden. Hier sind oft besondere bauliche Anforderungen vorgeschrieben, damit so eine Anlage in sicherer Weise betrieben werden kann