Anlagensicherheit ist der Oberbegriff der Sicherheit bei genehmigungsbedürftigen Anlagen. Es umfasst alle Rechtsgebiete, die sich mit dem Schutz der Öffentlichkeit sowie der Arbeiter beschäftigen. Dabei werden alle Immissionswege betrachtet – Übertragung über Luft, Boden, Wasser sowie Energieeinstrahlung. Nicht zuletzt geht es bei der Anlagensicherheit auch um wirtschaftliche Interessen, denn die Sicherheitstechnik verhindert, dass Schäden im kleinen und großen Maßstab entstehen. Unter den Rechtsgebieten ist im Besonderen die 12. BImSchV (StörfallV) zu nennen, die sich mit schweren Unfällen beschäftigt.
Störfall V
Die StörfallV ist die nationale Umsetzung der europäischen Seveso-Richtlinie 2012/18/EU. Hier müssen Betriebsbereiche, die eine bestimmte Menge von Stoffen oder Stoffkategorien verwenden einige Pflichten erfüllen, da Unfälle mit diesen Stoffen besondere Gefahren für die Öffentlichkeit hervorrufen.
Wenn ein Betreiber bestimmte Stoffe in einer festgelegten Menge verwendet, wird sein Betrieb ein Betriebsbereich. Dies definiert sich über die maximale Menge der Stoffe, die im Betriebsbereich vorhanden sind. Sollte diese Menge eine in der Verordnung gesetzte Schwelle überschreiten, liegt ein Betriebsbereich vor und die Störfallverordnung muss eingehalten werden.
Sollte Ihr Betrieb unter die Störfallverordnung fallen, sind einige Pflichten einzuhalten. Zunächst ist die Anlage nach dem Stand der bewährten und erprobten (Sicherheits-)Technik zu errichten und zu betreiben. Demnach sind es ausreichende z.B. ausreichende Sicherheitsvorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und – falls doch ein Störfall eintritt – ausreichende Vorkehrungen zur Begrenzung von Störfällen. Des Weiteren muss alle drei Jahre eine Information der Nachbarschaft nach §8a bzw. §11 StörfallV durchgeführt werden.
Je nach Menge der verwendeten Stoffe, fällt ein Betriebsbereich in die untere oder obere Klasse nach StörfallV. Die Pflichten für die Betriebsbereiche unterer Klasse bestehen z.B. aus dem “Konzept zur Verhinderung von Störfällen“. Für die Betriebsbereiche oberer Klasse bestehen erweiterte Pflichten, z.B. der Sicherheitsbericht und der Alarm- und Gefahrenabwehrplan (AGAP).
Sicherheitsbericht (§9 Störfall V)
Der Sicherheitsbericht ist für Betriebsbereiche nach der StörfallV erforderlich. Der Sicherheitsbericht ist ein umfassendes Gesamt-Kompendium über die Anlagensicherheit in allen Bereichen des Betriebs – in allen Sparten der Sicherheitstechnik, wie z.B. Explosionsschutz, Brandschutz oder betriebliche Sicherheit. Genauer unter die Lupe genommen werden diese Sicherheitsaspekte in sogenannten sicherheitsrelevanten Anlagenteilen.
Der Sicherheitsbericht erfordert Ausbreitungsrechnungen, die darstellen, wie weit der Gefährdungsbereich der möglichen Störungen des Betriebsbereiches ist. Dabei sind denkbare Störungen, unwahrscheinliche Störungen (sogenannte Dennoch-Störfälle) und Notfallszenarien mit einzubeziehen.
Sicherheitsrelevante Anlagenteile
Sicherheitsrelevante Anlagenteile sind Teile eines Betriebsbereichs mit einer großen Menge gefährlicher Stoffe. Bei einem solchen Anlagenteil, ggf. unter Berücksichtigung seiner Umgebung, kann eine störfallrelevante Auswirkung nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Zahlen findet man im Bericht KAS 1B.
Systematische Gefahrenanalyse (HAZOP, PAAG)
Wenn ein sicherheitsrelevantes Anlagenteil identifiziert ist, fordert die Störfallverordnung, dass dieser Anlagenteil in einer systematischen Gefahrenanalyse auf ihre Anlagensicherheit analysiert wird. Für dieses Verfahren gibt es mehrere Ansätze – das wohl bekannteste ist das HAZOP-Verfahren (Hazard & Operability Study). Darin werden mehrere Leitwörter (Guidewords) auf eine Sollfunktion, die den bestimmungsgemäßen Betrieb beschreibt, angewendet um, zunächst unter Vernachlässigung der Schutzeinrichtungen, ein fiktives Ereignis zu generieren. Im nächsten Schritt werden dagegen die Schutzeinrichtungen (technisch und organisatorisch) aufgelistet. Abschließend wird in einer Risikoanalyse abgeschätzt, welche Auswirkung und welche Wahrscheinlichkeit ein Ereignis hätte. Wenn diese Daten einen bestimmten Wert unterschreiten, ist eine ausreichende Sicherheit gegeben.
Sicherheitsstufen nach VDI 2180 (SIL-Stufen)
Sollte einmal ein Restrisiko in einem Prozess verbleiben, ist es unter Umständen nötig, weitere Schutzmaßnahmen einzurichten. Dazu sind oft Sicherheitsventile und Berstscheiben im Einsatz. Es kann aber auch möglich sein, PLT-Schutzeinrichtungen zu verwenden, wenn bspw. ein Stoff toxisch ist und das Abblasen zu Sicherheitsrisiken führen würde. Die Schutzeinrichtungen werden mit einer SIL-Stufe (Safety Integrity Level) klassifiziert. Dieses Bauteil, bestehend aus Sensor, Stelleinheit und Aktor, sorgt dann dafür, dass einmal außer Kontrolle geratene Prozesse in einen sicheren Zustand geführt werden.
Chemische Reaktionssicherheit (TRAS 410)
Chemische Reaktionssicherheit ist bei chemischen Anlagen von besonderer Bedeutung. Hier können durch unkontrollierte exotherme Reaktionen Gefährdungen durch hohe Temperatur, Druck entstehen. Die TRAS 410 gibt eine Regelung vor, wie mit diesen Reaktionen verfahren werden kann, um die Sicherheit zu gewährleisten.
Umgebungsbedingte Gefahren (TRAS 310 & 320)
Gefahren durch Hochwasser (TRAS 310) und Wind sowie Schnee- und Eislasten (TRAS 320) werden in Betrieben häufig unterschätzt. So ist eine statische Berechnung der möglichen Windlasten oder bzw. eventuell spezielle Vorkehrungen gegen die Folgen eines Hochwassers nötig.
Störfall-Beauftragter
Die Anforderung für Störfallbeauftragte ist gesetzlich in §58a BImSchG geregelt. Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen, die in Störfallfragen beraten.
Unsere Leistungen
R+D Sachverständige bringt Erfahrungen aus der gesamten Prozessindustrie ein und kann so umfassend über Anlagensicherheit beraten. Wir ermitteln, ob Sie der Störfall-Verordnung unterliegen und beraten Sie zum Stand der Technik sowie Sicherheitstechnik. Wir beraten Sie außerdem in Vorkehrungen zur Verhinderung von Störfällen und zur Begrenzung von Störfällen. Wir erstellen mit Ihnen Ihr Konzept zur Verhinderung von Störfällen und die Information der Öffentlichkeit. Wir verfügen über Verbindungen zur Werbebranche, damit Ihr Auftritt in der Öffentlichkeit Ihren Vorstellungen entspricht.
Wir können mit Ihnen den kompletten Sicherheitsbericht erstellen, oder Hilfestellung zur Strukturierung geben. Die nötige Ausbreitungsrechnung führen wir im eigenen Hause durch. Wir definieren mit Ihnen die sicherheitsrelevanten Anlagenteile und führen die systematische Gefahrenanalyse durch. Sollte die systematische Gefahrenanalyse ergeben, dass Zusatzmaßnahmen erforderlich sind, hilft R+D Sachverständige bei deren Festlegungen und Umsetzung. Durch ein straffes und zielgenaues Pflichtenheft werden die Kosten auf dem notwendigen Minimum gehalten.