Da zum Transport von Gütern oft mehrere Länder involviert sind, ist das Gefahrgutrecht international geregelt. Die UN gibt Empfehlungen für das Transportieren von Gefahrgütern heraus. Daraus sind die europäischen Verträge ADR für den Straßentransport und RID für den Schienentransport entstanden. Des Weiteren gelten für den Transport von Gefahrgut über das Meer im europäischen Raum die ADN und für den Luftverkehr die IATA-Regelungen. Diese internationalen Regelungen sind durch das Gesetz GGBefG und die Verordnungen GGVSEB und die GGVSee in das nationale Recht übernommen worden.
Gefahrgutbeauftragter
Der Gefahrgutbeauftragte berät Sie in den Fragen zum Gefahrgutrecht.