So regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) die Genehmigungspflicht von Anlagen und die Durchführung regelmäßiger Prüfungen zur Begrenzung von Immissionen. Insbesondere Chemieunternehmen und Kraftwerke müssen die Anforderungen der Störfall-Verordnung (StörfallV), der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sowie der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfüllen.
Sicherheit für die chemische Industrie
Anlagensicherheit schützt Mensch und Umwelt
Für die Errichtung und den Betrieb von Industrieanlagen gelten zahlreiche Sicherheitsrichtlinien, um Mensch und Umwelt zu schützen und Störfälle zu verhindern.
R+D Sachverständige sind Experten für Anlagensicherheit
R+D Sachverständige decken ein großes Spektrum von Fachgebieten und Zulassungen ab, um die Betreiber bei der Erfüllung ihrer Pflichten zu unterstützen. Wir erarbeiten maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte und beraten Sie in allen Fragen der Anlagensicherheit. Beispiele unserer Arbeit sind:
- Durchführung sicherheitstechnischer Prüfungen nach§29a BImSchG
- Ermittlung des angemessenen Sicherheitsabstands nach Leitfaden KAS-18 der StörfallV
- Erstellung von Gefährdungsanalysen nach dem HAZOP-Verfahren
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach § 6 GefStoffV
- Anwendung der Technischen Regel für Anlagensicherheit TRAS 320
- Anwendung der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 725
- Durchführung von Prüfungen nach AwSV